Samstag, 4. Juli 2009

US-Präsident enttäuscht mit schwachen Parolen zum Kindesmissbrauch

Th. Hausen / Kinder sexuell zu missbrauchen ist wohl eines der entsetzlichsten Verbrechen überhaupt. Sie sind wehrlos und leiden unter den Folgen ein Leben lang. Den Opfern bleibt ein Leben lang der Weg zu einem normalen Leben versperrt, denn die seelischen Wunden heilen nicht, sie heilen nie. Wer selbst nicht betroffen ist, kann das Leid der Betroffenen nicht nachvollziehen. Hilflos steht man daneben und kann nicht helfen, wenn Missbrauchsopfer ihr Leben lang durch die Hölle gehen müssen. Der Abscheu, der Ekel und die Wut auf die Täter ist nicht zu bändigen. Völlig zurecht gelten die Täter als gesellschaftlicher Abschaum, als menschlicher Müll.

Aber genau diese hilflose Wut ist es auch, die Diskussionen über den Umgang mit den Tätern so schwierig macht. Immer wieder hört man Sätze wie „denen muss man den Kopf abschneiden“ oder „aufhängen“. Der menschlichen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, die grausamste und brutalst mögliche Bestrafung für Kinderschänder zu ersinnen. Da öffnen sich in der Psyche biederer Bürger oftmals erschreckende Abgründe von Hass und Gewalt, die man kaum für möglich gehalten hätte. Ganz besonders im braunen Sumpf der Jungen Nationaldemokraten (der Jugendgruppe der NPD) ist die Forderung der Todesstrafe für Kinderschänder ja mit dem Ziel des Stimmenfangs sehr beliebt. In verschiedenen Foren des rechtsradikalen Stumpfsinns ist ein wahrer Wettstreit der Brutalitäten ausgebrochen. Wer Kinder sexuell missbraucht, mit dem soll kurzer Prozess gemacht werden. Das wirklich erschreckende - die Nazis und Neonazis sind in bester Gesellschaft. Denn schon 2008 viel mir im US-Wahlkampf eine Forderung Barak Obamas auf, das Töten von Kinderschändern per Gesetz zu befürworten.

Obwohl der oberste amerikanische Gerichtshof jetzt am Mittwoch ein solches Gesetz für illegal erklärte, bleibt der amerikanische Präsident bei seiner Haltung. Die Unbeirrtheit, mit der Obama an seiner Sicht der Dinge festhält, ist enttäuschend und beängstigend zugleich. Über das Urteil des höchsten amerikanischen Gerichts zeigt sich auch Obamas einstiger Konkurrent, der Republikaner John McCain empört. Für alle steht fest, dass das abscheulichste Verbrechen mit der höchst möglichen Strafe geahndet werden muss. Allerdings kann man Obama und McCain zugute halten, dass sie bei einer möglichen Anwendung der Todesstrafe etwas mehr Weitblick beweisen werden, als der braune Mob im rechtsradikalen und intelligenzlosen Teil des Internets.

Derartig hilflose Plattitüden vom Hoffnungsträger der Weltpolitik zu hören, schmerzt. Seine Unfähigkeit, die Entscheidung des obersten amerikanischen Gerichts anzuerkennen, aber noch mehr. Es zeigt, dass Hilflosigkeit und Ohnmacht gegenüber dem weltweiten Problem des Kindesmissbrauchs selbst den mächtigsten Mann der Welt erreichen. Die Forderung selbst ist für viele nachvollziehbar. Der Wunsch nach Rache auch. Denn nicht nur die Missbrauchsopfer selbst, auch Eltern und Angehörige erleben eine Form seelischen Leids, die Außenstehende bestenfalls nur erahnen können.
Weniger häufig wird allerdings erwähnt, dass gerade Angehörige und enge Bekannte selbst zum Täterkreis gehören. Statistiken über sexuelle Straftäter zeigen deutlich, dass rund 80 Prozent der Täter zum sozialen Nahbereich der Opfer gehören. Was also, wenn plötzlich der eigene Bruder, der Sohn, der beste Freund oder sonst ein geliebter Mensch verdächtigt wird? Und was, wenn sich nach einem möglicherweise dann vollstreckten Urteil im Nachhinein die Unschuld des Hingerichteten erweist? Fragen über die man geflissentlich hinweg geht. Das Opfern und Angehörigen nicht der Sinn danach steht, sich mit derartigen Fragen zu beschäftigen ist nachvollziehbar. Diese Emotionen jedoch zum Stimmenfang nutzen zu wollen, wie die NPD es versucht, die unterste Schublade der Charakterlosigkeit.

Weltweit scheint sich politische Korrektheit im Wettkampf darüber zu zeigen, wer der gnadenloseste Feind des Kindesmissbrauchs ist. Wer differenziert Argumentiert ist schon verdächtig. Doch bei aller Abscheulichkeit, so einfach darf man es sich nicht machen. Sexualstraftäter zum Tode zu verurteilen, verhindert nachweislich nicht den Missbrauch an Kindern. Es stellt sich also die Frage nach sinnvollen Möglichkeiten der Sanktionen. Zweifellos kann man es als Skandal bezeichnen, wenn erwiesen gefährliche und verurteilte Kinderschänder nach wenigen Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden, weil der Justiz die Werkzeuge fehlen, um die Gesellschaft vor diesen wandelnden Zeitbomben zu schützen. Ganz klar hat hier die Politik versagt. Doch selbst der nachvollziehbare Wunsch, die Täter für den Rest ihres Lebens unter Verschluss zu halten, ohne Aussicht jemals wieder frei zu kommen, ist mit Vorsicht zu genießen.

Denn wo soll die Grenze definiert werden? Und für welche Verbrechen fordern wir als nächstes Lebenslang oder Todesstrafe? Mörder? Drogendealer? Tierquäler? Terroristen? Auch wird völlig außer Acht gelassen, dass weitaus häufiger Misshandlungen an Kindern ohne sexuellen Hintergrund vorkommen. Ist diese Form der Gewalt gegen Kinder etwa weniger verwerflich? Selbst unsere derzeitige Gesetzgebung ist da äußerst widersprüchlich. „Häusliche Gewalt“ gegen den Ehepartner zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich, wogegen aber bei Kindesmisshandlung durch dieselbe Person finanzielle Unterstützung zur Linderung einer Überforderungssituation als Lösung verfolgt wird. Bei den staatlichen Maßnahmen gegen häusliche Gewalt werden Kinder als eigenständige Opfergruppe also ausgenommen.

Gesetzgeber und Psychologie unterscheiden zwischen verschiedenen Formen des sexuellen Missbrauchs. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen Missbrauch mit und ohne körperlichen Kontakt, nicht penetrativer (z.B. das Berühren der Geschlechtsteile) und penetrativer Missbrauch (z.B. Oralverkehr) sowie der paraphile (z.B. Sadismus) oder der ritualisierte Missbrauch. Ab wann sollten Täter also zu Lebenslang oderzum Tode verurteilen? Oder soll man bereits für den Besitz von Kinderpornografie (z.B. auf dem Computer) lebenslang ohne Aussicht auf Entlassung weg gesperrt werden? Vor allem hier tritt eine ganz eigene Problematik auf, denn strafrechtlich gesehen ist nicht nur das Speichern pornografischer Bilder von Kindern und Minderjährigen strafbar, auch Verweise in den Temporären Dateien des Rechners, d.h. die Auflistung aller besuchten Internetseiten, fällt bereits in den strafbaren Rahmen des Besitzes von Kinderpornografie, weil sie den Besuch kinderpornografischer Seiten impliziert. Am Ende kann also jeder Anständige, so, rein theoretisch versehentlich zum Täter werden, denn nicht jeder Link im Internet führt auf legale Seiten. So sieht beispielsweise eine Linkfalle aus: Holla die Waldfee Man kann also im Vorfeld nie ganz genau wissen, ob man immer da landet, wo man wirklich hin will.

Auch Familienministerin Ursula von der Leyen (CSU) muss sich in diesem Zusammenhang das Totalversagen im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet vorwerfen lassen. Tausende kompetenter IT-Spezialisten und erfahrene Internet-User haben auf die Sinnlosigkeit und die Gefahren ihrer dumm naiven Zensurversuche hingewiesen, doch die Verantwortlichen erwiesen sich als eindrucksvoll belehrungsresistent.

Was also bleibt, ist letztlich die Einsicht, dass Forderungen nach der Todesstrafe für Kinderschänder sicher nicht der richtige Weg sind, um mit dieser gesellschaftlichen Problematik umzugehen. Sicher gibt man damit die berechtigte und nur allzu verständliche Wut auf die Täter real wieder, aber dadurch wird kein Kind vor zukünftigem Missbrauch geschützt und die seelischen Verletzungen heilen dadurch auch nicht.

In einer solchen Forderung spiegelt sich aber nicht nur dumpfe Polemik wieder. Sie zeigt die große Gefahr auf, in der sich unsere Gesellschaft weltweit befindet. Zivilisatorische Errungenschaften wie der Humanismus und das Streben nach einem gewaltfreien Miteinander sind einige der wahrhaft wenigen Dinge, auf die wir Menschen stolz sein können. Wir dürfen nicht den Fehler machen, und die Regeln unseres Miteinanders von Gefühlen wie Wut, Verzweiflung, Boshaftigkeit und Rachelust lenken lassen. Auch so grausame Verbrechen wie Kindesmissbrauch müssen wir sachlich diskutieren können. Dabei darf die Forderung der Todesstrafe aber ebenso wenig Teil der Diskussion sein, wie nicht zu rechtfertigende Milde. Stattdessen müssen juristische Halbherzigkeiten, fahrlässige psychologische Gutachten und sinnvolle Prävention in den Diskussionsmittelpunkt gestellt werden. Der Mittelweg des gesunden Menschenverstandes und der Respekt vor dem Leben jedes Menschen muss unsere Überlegungen für einen neuen Umgang mit diesem schrecklichen Problem leiten.

Von den rechtsradikalen Brandstiftern sind wir menschenverachtende Forderungen und dumm dreiste Stammtischparolen im Deckmäntelchen von Humanität und Moral ja gewöhnt, aber das der amerikanische Präsident und einstige Hoffnungsträger für eine bessere Welt, sich mit dieser Forderung auf eine Stufe mit Ersteren stellt, dürfte Obamas enthusiastische Fangemeinde schnell wieder auf den Boden der Realität zurück holen. Der ist eben auch nur ein Mensch.

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